Informationen für Verputzer, Gipser, Maler und Fliesenleger
Eigentumsrecht
Gemäß §§ 946, 93 und 94 BGB sind alle Bauteile (Schalterdosen, Abzweigdosen, Stromkreisverteilungen, Zählerschränke, Kabel und Leitungen) durch die feste Verbindung mit dem Bauwerk in das Eigentum des AG/Bauherrn übergegangen. Sachbeschädigungen an Elektrobauteilen werden dann mittels Behinderungsanzeige nach § 6 Nr. 1 VOB/B dem Bauherrn und Auftraggeber (AG) angezeigt und in Rechnung gestellt. Der AG/Bauherr kann sich am Verursacher (evtl. Putzer/Gipser) schadlos halten und die Kosten hierfür zum Abzug bringen oder bei unsauberen, nicht ordnungsgemäß ausgeführten Beiputzarbeiten, kostenfreie Nachbesserung vom Verputzer nach § 4 Nr. 7 VOB/B verlangen.
An den Putzer/Gipser
Nach der gültigen ATV – Putz- und Stuckarbeiten – VOB Teil C DIN 18350 Ziffer 4.1.7 (Ausgabe 2005) hat der Putzer/Gipser im Rahmen von Nebenleistungen die Vorleistungen des Elektrikers (Schalterdosen, Abzweigdosen, Stromkreisverteilungen, Zählerschränke) durch geeignete Maßnahmen zu schützen, diese Schutzmaßnahmen wieder zu entfernen, etwaige Verunreinigungen zu beseitigen, d.h. zu und überputzte Dosen zu säubern und so sauber zu hinterlassen, wie er sie vor Beginn der Verputzarbeiten vorgefunden wurden. Das Abdecken der Schalter und Abzweigdosen ist also Aufgabe des Putzers/Gipsers.
Auch hat der Putzer/Gipser bei Verwendung von hervorstehenden BAUER UP Dosen gemäß Ziffer 4.1.6 (Ausgabe 2005) die Beiputzarbeiten sauber, geradlinig und stumpfkantig als Nebenleistung auszuführen, (LG Stgt. Urteil vom 27.09.1989 Az.:10 KfH 0 84/89).
An den Maler
Nach VOB Teil C hat der Maler gemäß den ATV / DIN 18363 Ziffer 4.1.2 Maler und Lackierarbeiten im Sinne von Nebenleistungen, siehe ATV / DIN 18299 Ziffer 4.1, die Vorleistungen des Elektrikers (Schalter, Steckdosen, insbesondere die Schutzkontaktbügel an den Steckdosen, Drähte bei Leuchten oder Wandleuchten Anschlüssen, Stromkreisverteilungen, Zählerschränke) durch geeignete Maßnahmen vor Verunreinigung mit Farbe und Lacken sowie vor Beschädigung schützen, diese Schutzmaßnahmen wieder zu entfernen, etwaige Verunreinigungen zu beseitigen, d.h. mit Farbe beschmierte Bauteile zu reinigen, zu säubern und so sauber zu hinterlassen, wie sie vor Beginn der Malerarbeiten vorgefunden wurden. Das Abdecken der bereits eingebauten Schalter und Steckdosen ist Aufgabe des Malers.
An den Fliesenleger
Nach VOB Teil C hat der Fliesenleger gemäß den ATV / DIN 18352 Fliesen und Plattenarbeiten im Sinne von Nebenleistungen, siehe ATV / DIN 18299 Ziffer 4.1, die Vorleistungen des Elektrikers (Schalterdosen, Abzweigdosen, Drähte bei Leuchten oder Wandleuchten Anschlüssen, Stromkreisverteilungen, Zählerschränke) durch geeignete Maßnahmen vor Verunreinigung und Beschädigung schützen, diese Schutzmaßnahmen wieder zu entfernen, etwaige Verunreinigungen zu beseitigen, zu säubern und so sauber zu hinterlassen, wie sie vor Beginn der Fliesenarbeiten vorgefunden wurden.
Gemäß Ziffer 4.1.7 ist es Aufgabe des Fliesenlegers Anarbeiten an angrenzende eingebaute Bauteile (Schalterdosen) sauber, ordnungsgemäß und passgenau auszuzwicken und zu verlegen und die Fugenarbeiten entsprechend des handwerklichen Könnens ordnungsgemäß und stumpfkantig im Rahmen von Nebenleistungen auszuführen.