Informationen für Elektriker

Verantwortlich für die Ausführung, Errichtung und Inbetriebnahme der elektroinstallationstechnischen Anlage ist ausschließlich und ausnahmslos der beauftragte, konzessionierte und zugelassene Elektromeister/Elektrobetrieb.

Architekten, Bauleiter, Putze, Gipser oder sonstige auf der Baustelle anwesende Arbeiter von fremden Firmen sind dafür ausdrücklich nicht verantwortlich. Für eine Zulassung zur Verantwortlichkeit liegen dafür nicht die berufsspezifischen Voraussetzungen vor. Deshalb besitzt dieser Personenkreis auch keine Mitbestimmung und Anweisungsbefugnis bei der Ausführung und Inbetriebnahme einer Elektroanlage (siehe Energiewirtschaftsgesetz, Handwerksordnung und VDE 0022).

Bauherren haben Anspruch auf Schalterdosen, die im betriebsfertigen Zustand absolut putz- und oberflächenbündig eingebaut sind. Sitzen die Schalterdosen tiefer als die Putzoberfläche in der Wand, so stellt das eine mangelhaft ausgeführte Leistung gemäß § 4 Nr. 7 VOB/B dar.

Ein putz- und oberflächenbündiger Einbau von Schalterdosen ist mit konventionellen Schalterdosen praktisch nicht machbar.

Eine Folge davon ist, dass Sie als Auftragnehmer (AN/Elektroinstallationsbetrieb) unerwartet für mangelhaft ausgeführte Leistungen unter gewaltigen Kostendruck zur Verantwortung gezogen werden. Mit dem BAUER-System kann Sie dieses Schicksal nicht treffen.

Hinweis zum Eigentumsrecht

Gemäß §§ 946, 93 und 94 BGB sind alle Bauteile (Schalterdosen, Abzweigdosen, Stromkreisverteilungen, Zählerschränke, Kabel und Leitungen) durch die feste Verbindung mit dem Bauwerk in das Eigentum des AG/Bauherrn übergegangen. Sachbeschädigungen an Elektrobauteilen werden dann mittels Behinderungsanzeige nach § 6 Nr. 1 VOB/B dem Bauherrn und Auftraggeber (AG) angezeigt und in Rechnung gestellt. Der AG/Bauherr kann sich am Verursacher (evtl. Putzer/Gipser) schadlos halten und die Kosten hierfür zum Abzug bringen oder bei unsauberen, nicht ordnungsgemäß ausgeführten, Beiputzarbeiten, kostenfreie Nachbesserung vom Verputzer nach § 4 Nr. 7 VOB/B verlangen.

Baustellenplakate

Es empfiehlt sich, folgende Informationen in Form eines Informationsblattes auf der Baustelle zu veröffentlichen: