Informationen für Bauherren/Häuslebauer

Als Bauherr haben Sie Anspruch darauf, dass Schalterdosen im betriebsfertigen Zustand absolut putz- und oberflächenbündig eingebaut sind. Sitzen die Schalterdosen tiefer als die Putzoberfläche in der Wand, so stellt das eine mangelhaft ausgeführte Leistung gemäß § 4 Nr. 7 VOB/B dar.

Wäre diese Tatsache vielen Bauherren oder Käufern von Immobilien bewusst, würde dieses Bewusstsein wahrscheinlich eine Welle an berechtigte Nachbesserungsforderungen und Wertminderungen lostreten.

Verantwortlich für die Ausführung, Errichtung und Inbetriebnahme der elektroinstallationstechnischen Anlage ist ausschließlich und ausnahmslos der beauftragte, konzessionierte und zugelassene Elektromeister/Elektrobetrieb.

Putzdicke

Damit eine sichere Abdeckung mit Putz bei Verlegung der Elektroleitungen IMPUTZ (z.B. Stegleitung) gewährleistet ist, sind die Verputzarbeiten gemäß DIN 18550 Teil 2 ordnungsgemäß auszuführen.

DIN 18550 Teil 2: 5 Putzdicke

"Die mittlere Dicke von Putzen, die allgemeinen Anforderungen genügen, muß außen 20 mm (zulässige Mindestdicke 15 mm) und innen 15 mm betragen (zulässige Mindestdicke 10 mm), bei einlagigen Innenputz aus Werk-Trockenmörtel sind 10 mm ausreichend (zulässige Mindestdicke 5 mm). Die jeweils zulässigen Mindestdicken müssen sich auf einzelne Stellen beschränken. Die Dicke von Putzen, die zusätzlichen Anforderungen genügen sollten, ist so zu wählen, daß diese Anforderungen sicher erfüllt werden."